Start › Musterschreiben an Vermieter oder WEG für ein Balkonkraftwerk
Musterschreiben an Vermieter oder WEG
Als Mieter brauchst du für ein fest angebrachtes Balkonkraftwerk in der Regel die Erlaubnis des Vermieters. Als Wohnungseigentümer brauchst du einen Beschluss der Gemeinschaft. Hier erstellst du ein neutrales Schreiben mit den Angaben, die dafür nötig sind. Deine Eingaben verlassen deinen Browser nicht.
Was im Schreiben steht und warum
- Rechtsgrundlage: Mieter können nach § 554 Abs. 1 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm das auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist. Wohnungseigentümer können nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG eine angemessene bauliche Veränderung verlangen. Über die Durchführung beschließt die Gemeinschaft.
- Technische Angaben: Leistung, Anzahl der Module, Ort und Art der Befestigung. Damit kann der Empfänger die Anfrage ohne Rückfrage prüfen.
- Mitsprache beim Wie: Vermieter und WEG dürfen bei der Art der Anbringung mitreden. Das Schreiben bietet deshalb an, Vorgaben zu Ort und Befestigung zu berücksichtigen.
- Grenzen: Höchstens 800 W Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung. Die Anmeldung erfolgt im Marktstammdatenregister. Details: Regeln 2026.
Unsicher, ob du überhaupt eine Zustimmung brauchst? Mach zuerst den Erlaubt-Check. Danach hilft die Anmelde-Checkliste.
Keine Rechtsberatung. Das Schreiben ist ein allgemeines Muster ohne Prüfung deines Einzelfalls. Bei Ablehnung oder Streit helfen Mieterverein, Haus & Grund, die Verbraucherzentrale oder eine Anwältin.
Häufige Fragen
Muss ich die Zustimmung schriftlich einholen?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form für deine Anfrage vor. Schriftlich hast du aber einen Nachweis, was du wann beantragt hast. Bitte um eine schriftliche Antwort.
Was ist, wenn der Vermieter nicht antwortet?
Erinnere einmal schriftlich. Bleibt die Antwort aus, lass dich beraten, bevor du das Gerät fest anbringst. Ein Anspruch auf Erlaubnis heißt nicht, dass du ohne Erlaubnis montieren darfst.
Brauche ich als Eigentümer einen Beschluss, wenn das Gerät nur auf dem Balkon steht?
Ohne Befestigung am Gemeinschaftseigentum ist ein Beschluss oft nicht nötig. Das hängt aber von der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung ab. Frag die Verwaltung.
Wird mein Text irgendwohin geschickt?
Nein. Das Schreiben entsteht in deinem Browser. Du kopierst es und verschickst es selbst.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): § 554 BGB · § 20 WEG · Verbraucherzentrale, Stand 24.07.2026
Stand: 06.11.2026