Start › Balkonkraftwerk anmelden: Checkliste Marktstammdatenregister

Anmelde-Checkliste für dein Balkonkraftwerk

Seit dem Solarpaket I reicht eine Anmeldung: im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hak ab, was du schon hast.

Vor dem Kauf

Daten für das Marktstammdatenregister

Nach der Inbetriebnahme

Was du nicht mehr tun musst

Registrieren kannst du dich direkt auf marktstammdatenregister.de. Das ist kostenlos.

Keine Beratung. Die Checkliste fasst die Rechtslage am 06.11.2026 zusammen.

Häufige Fragen

Welche Frist gilt?

Neue Einheiten sind innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme zu registrieren (§ 5 Abs. 5 MaStRV).

Ich habe auf 800 W gedrosselt, was trage ich ein?

Laut Marktstammdatenregister ist immer die höchste wählbare Leistung relevant. Ein auf 800 W gedrosselter 1.600-W-Wechselrichter liegt damit über der Grenze.

Kostet die Anmeldung etwas?

Nein. Die Messkosten können nach einem Zählertausch laut Verbraucherzentrale bis zum gesetzlichen Höchstwert von 25 € pro Jahr steigen.

Quellen (abgerufen 06.11.2026): MaStR-Newsletter 2024/3, Bundesnetzagentur (08.07.2024) · § 5 MaStRV · § 12 UStG · Verbraucherzentrale, Stand 24.07.2026 · Info-Blatt Hannover 2026

Stand: 06.11.2026