Start › Balkonkraftwerk anmelden: Checkliste Marktstammdatenregister
Anmelde-Checkliste für dein Balkonkraftwerk
Seit dem Solarpaket I reicht eine Anmeldung: im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Hak ab, was du schon hast.
Vor dem Kauf
Daten für das Marktstammdatenregister
Nach der Inbetriebnahme
Was du nicht mehr tun musst
- Keine Meldung beim Netzbetreiber. Laut Bundesnetzagentur ist sie seit 16.05.2024 für Balkonkraftwerke innerhalb der Grenzen nicht mehr erforderlich.
- Kein Zählertausch vorher. Ein alter Zähler wird bis zum Tausch geduldet.
- Keine Umsatzsteuer beim Kauf: 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG.
Registrieren kannst du dich direkt auf marktstammdatenregister.de. Das ist kostenlos.
Keine Beratung. Die Checkliste fasst die Rechtslage am 06.11.2026 zusammen.
Häufige Fragen
Welche Frist gilt?
Neue Einheiten sind innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme zu registrieren (§ 5 Abs. 5 MaStRV).
Ich habe auf 800 W gedrosselt, was trage ich ein?
Laut Marktstammdatenregister ist immer die höchste wählbare Leistung relevant. Ein auf 800 W gedrosselter 1.600-W-Wechselrichter liegt damit über der Grenze.
Kostet die Anmeldung etwas?
Nein. Die Messkosten können nach einem Zählertausch laut Verbraucherzentrale bis zum gesetzlichen Höchstwert von 25 € pro Jahr steigen.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): MaStR-Newsletter 2024/3, Bundesnetzagentur (08.07.2024) · § 5 MaStRV · § 12 UStG · Verbraucherzentrale, Stand 24.07.2026 · Info-Blatt Hannover 2026
Stand: 06.11.2026