Start › Erlaubt-Check: Balkonkraftwerk in Mietwohnung und WEG

Erlaubt-Check: Was brauchst du für dein Balkonkraftwerk?

Beantworte sechs Fragen. Du bekommst eine Liste: Zustimmung, Anmeldung, Stecker und Zähler.

Beantworte die Fragen oben.

Die Rechtslage kurz

Keine Rechtsberatung. Der Check fasst die allgemeine Rechtslage zusammen. Bei Streit mit Vermieter oder WEG helfen Mieterverein, Haus & Grund oder eine Anwältin.

Die Anfrage formulieren: Musterschreiben an Vermieter oder WEG.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter aus optischen Gründen ablehnen?

Laut Verbraucherzentrale ist seit Oktober 2024 eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen nicht mehr zulässig. Wie das Gerät angebracht wird, kann der Vermieter aber mitbestimmen.

Brauche ich die Zustimmung, wenn das Modul nur auf dem Balkon steht?

Die Verbraucherzentrale nennt die Zustimmung für die Anbringung außerhalb der Wohnung. Bei frei aufgestellten Modulen ist die Lage weniger klar. Frag trotzdem schriftlich nach, das vermeidet Streit.

Was passiert, wenn ich nicht anmelde?

Ohne Eintrag im Marktstammdatenregister kann laut Verbraucherzentrale ein Bußgeld drohen. Die Registrierung ist kostenlos. Hilfe: Anmelde-Checkliste.

Quellen (abgerufen 06.11.2026): § 554 BGB · § 20 WEG · § 5 MaStRV · MaStR-Newsletter 2024/3 der Bundesnetzagentur · VDE, 29.01.2026 · Verbraucherzentrale, Stand 24.07.2026 · Info-Blatt Hannover 2026 (Denkmalschutz)

Stand: 06.11.2026