Start › Erlaubt-Check: Balkonkraftwerk in Mietwohnung und WEG
Erlaubt-Check: Was brauchst du für dein Balkonkraftwerk?
Beantworte sechs Fragen. Du bekommst eine Liste: Zustimmung, Anmeldung, Stecker und Zähler.
Die Rechtslage kurz
- Mieter: Nach § 554 Abs. 1 BGB kannst du verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Er darf nur ablehnen, wenn ihm das auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist.
- Wohnungseigentümer: Nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG kannst du eine angemessene bauliche Veränderung für ein Steckersolargerät verlangen. Über das Wie entscheidet die Gemeinschaft.
- Anmeldung: Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Eine Meldung beim Netzbetreiber ist seit 16.05.2024 nicht mehr nötig.
- Grenzen: 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 W Modulleistung. Maßgeblich ist laut Marktstammdatenregister die höchste wählbare Wechselrichterleistung, nicht die gedrosselte.
- Stecker: Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gilt seit 1. Dezember 2025. Schukostecker sind danach bei bis zu 960 W Modulleistung möglich. Darüber brauchst du eine Einspeisesteckdose (z. B. Wieland) vom Elektriker. Nie über eine Mehrfachsteckdose.
- Zähler: Alte Zähler mit Drehscheibe werden bis zum Tausch geduldet, auch wenn sie rückwärts laufen. Der Netzbetreiber tauscht den Zähler nach der Registrierung, meist gegen einen Zweirichtungszähler.
Keine Rechtsberatung. Der Check fasst die allgemeine Rechtslage zusammen. Bei Streit mit Vermieter oder WEG helfen Mieterverein, Haus & Grund oder eine Anwältin.
Die Anfrage formulieren: Musterschreiben an Vermieter oder WEG.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter aus optischen Gründen ablehnen?
Laut Verbraucherzentrale ist seit Oktober 2024 eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen nicht mehr zulässig. Wie das Gerät angebracht wird, kann der Vermieter aber mitbestimmen.
Brauche ich die Zustimmung, wenn das Modul nur auf dem Balkon steht?
Die Verbraucherzentrale nennt die Zustimmung für die Anbringung außerhalb der Wohnung. Bei frei aufgestellten Modulen ist die Lage weniger klar. Frag trotzdem schriftlich nach, das vermeidet Streit.
Was passiert, wenn ich nicht anmelde?
Ohne Eintrag im Marktstammdatenregister kann laut Verbraucherzentrale ein Bußgeld drohen. Die Registrierung ist kostenlos. Hilfe: Anmelde-Checkliste.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): § 554 BGB · § 20 WEG · § 5 MaStRV · MaStR-Newsletter 2024/3 der Bundesnetzagentur · VDE, 29.01.2026 · Verbraucherzentrale, Stand 24.07.2026 · Info-Blatt Hannover 2026 (Denkmalschutz)
Stand: 06.11.2026