Start › Balkonkraftwerk-Regeln 2026: 800 W, 2.000 Wp, Schuko, Anmeldung
Die Regeln für Balkonkraftwerke, mit Quellen
Hier steht nur, was wir bei Gesetzgeber, Bundesnetzagentur, VDE oder Verbraucherzentrale nachlesen konnten. Stand: 06.11.2026.
| Thema | Regel | Quelle |
|---|---|---|
| Leistungsgrenzen | Bis zu 2 kW installierte Modulleistung und insgesamt bis zu 800 VA Wechselrichterleistung, hinter dem Zähler eines Letztverbrauchers, ohne EEG-Vergütung. Gilt einmal pro Zähler. | Bundesnetzagentur (MaStR-Newsletter 2024/3), Verbraucherzentrale |
| Gedrosselte Wechselrichter | Maßgeblich ist immer die höchste wählbare Leistung, nicht der eingestellte Wert. | Bundesnetzagentur (MaStR-Newsletter 2024/3) |
| Anmeldung | Nur im Marktstammdatenregister. Seit 16.05.2024 keine Meldung beim Netzbetreiber mehr. Frist: ein Monat nach Inbetriebnahme. | Bundesnetzagentur, § 5 Abs. 5 MaStRV |
| Stecker | DIN VDE V 0126-95 (Ausgabe 2025-12) gilt seit 1. Dezember 2025 für Geräte ohne Speicher. Sie lässt erstmals den handelsüblichen Schutzkontaktstecker zu, bei maximal 960 W Modulleistung. Darüber: Einspeisesteckdose (z. B. Wieland) durch Elektrofachkraft. Keine Mehrfachsteckdosen. | VDE (29.01.2026), Verbraucherzentrale |
| Zähler | Rückwärtslaufende Zähler werden bis zum Tausch geduldet. Der Netzbetreiber baut meist einen Zweirichtungszähler ein. Messkosten bis zum gesetzlichen Höchstwert von 25 € pro Jahr. | Verbraucherzentrale |
| Umsatzsteuer | 0 % auf Module, wesentliche Komponenten und Speicher für Anlagen an Wohngebäuden bis 30 kW(peak), auch für die Installation. | § 12 Abs. 3 UStG |
| Mieter | Anspruch auf Erlaubnis baulicher Veränderungen für Steckersolargeräte, außer wenn unzumutbar. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam. | § 554 BGB |
| Wohnungseigentum | Anspruch auf angemessene bauliche Veränderung für Steckersolargeräte. Die WEG beschließt über die Durchführung. | § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG |
| Einspeisung | Eingespeister Strom wird nicht vergütet. | Bundesnetzagentur, Info-Blatt Hannover |
Was das für dich heißt
- Achte beim Kauf auf einen Wechselrichter, der höchstens 800 W kann.
- Bis 960 Wp genügt eine normale, fest installierte Steckdose. Für 1.000 bis 2.000 Wp plane den Elektriker ein.
- Melde das Gerät im Marktstammdatenregister an: Checkliste.
- Als Mieter oder Wohnungseigentümer: Erlaubt-Check.
Keine Rechts- oder Elektroberatung. Die Übersicht ersetzt keine Prüfung deiner Elektroinstallation durch eine Fachkraft.
Quellen (abgerufen 06.11.2026): MaStR-Newsletter 2024/3 (08.07.2024) · § 5 MaStRV · VDE, 29.01.2026 · Verbraucherzentrale, Stand 24.07.2026 · § 12 UStG · § 554 BGB · § 20 WEG · Info-Blatt Hannover 2026
Stand: 06.11.2026